Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Der im Juli 2011 im Rahmen der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur „Abfederung der Frankenstärke“ als Pilot eingeführte Voucher wird ab 14. September 2012 im Förderbereich Life Sciences weitergeführt. Ab 2013 wird der CTI Voucher in die reguläre F&E-Projektförderung aufgenommen.
Ab dem 14. September 2012 können KMU und Start-ups ihre Gesuche für sogenannte Kostengutsprachen ohne Forschungspartner im Förderbereich Life Sciences wieder einreichen.
In der neuen, einheitlich gestalteten Begriffswelt der KTI trägt die Kostengutsprache den Namen „CTI Voucher" (alt: „KTI-Voucher"). Über die Einführung des CTI Vouchers in die reguläre F&E-Projektförderung und damit für alle F&E-Förderbereiche wird die KTI ihre Partner rechtzeitig informieren.
KMU und Start-ups können ein F&E-Fördergesuch ohne Angabe eines Forschungspartners einreichen und bei Bewilligung des CTI-Voucher anschliessend den Forschungspartner aussuchen. Die Unternehmen bestimmen den Fahrplan und die Meilensteine des Gesuchprozesses und des künftigen Projektes viel stärker als bisher.
Wird dann das vollständige F&E-Gesuch (2. Phase) unter Angabe des konkreten Forschungspartners bewilligt, übernimmt die KTI die Kosten für die ausgewählte Forschungsinstitution. Mit dem CTI Voucher werden in der Schweiz ansässige KMU und Startups darin unterstützt, ihre Innovationskraft zu erhöhen. Sie übernehmen in der Zusammenarbeit mit beitragsberechtigten Forschungsinstitutionen eine stärkere Führung und können eine bessere Risikoabwägung vornehmen.
Ende Inhaltsbereich