Das Parlament hat dem vom Bundesrat Ende Februar 2012 beantragten Nachtragskredit in der Höhe von 60 Millionen Franken für die Innovationsförderung zugestimmt. Mit dieser Krediterhöhung kann die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) die Auswirkungen des Sonderprogramms zur Innovationsförderung von 2011 bewältigen sowie die für das Jahr 2012 geplanten Zahlungen bei der regulären F&E-Projektförderung auslösen.
Seit Anfang 2012 gehen bei der KTI ausserordentlich viele F&E-Projektgesuche ein. Dies ist unter anderem ein Resultat der Sondermassnahmen zwischen Oktober und Dezember des letzten Jahres: Zwischen dem 13. Oktober und dem 15. Dezember 2011 reichten Gesuchsteller 1064 Projektgesuche bei der KTI ein, 246 davon wurden von den Experten bewilligt. Über 500 Gesuche konnten damals aufgrund des enormen Echos und des knappen zeitlichen Rahmens nicht evaluiert werden.
Mehr als ein Drittel der bis Ende Mai 2012 eingegangenen Projekte bei der KTI stammt aktuell von Gesuchstellern, die ihr Projekt aus den Sondermassnahmen bei der regulären Projektförderung erneut eingereicht haben. Mit dem Zusatzkredit von 40 Millionen Franken können nun die besten dieser Projekte unterstützt werden. Für diese Projekte gelten wieder die Kritieren der regulären Projektförderung.
Um zudem die geplanten Zahlungen bei der regulären Projektförderung auslösen zu können, hat das Parlament eine Aufstockung des Voranschlagskredits von 20 Millionen Franken für das Jahr 2012 genehmigt.